Rettungsschulung bei Klettergreif

GrundlageDGUV Regel 112-199 (Ausgabe Juli 2022)
Dauer1 Tag, ca. 8 Stunden (kombiniert mit PSAgA-Grundschulung nach DGUV 112-198: 2 Tage)
Gruppengrößebis zu 6 Personen/ Teilnehmer
OrtVertical Area OWL oder bei Ihnen vor Ort (Inhouse Schulung)
Voraussetzungengültiges PSAgA-Zertifikat nach DGUV 112-198, Mindestalter 18 Jahre, Tauglichkeitsnachweis
AbschlussZertifikat „Unterwiesene Person in Retten aus Höhen und Tiefen nach DGUV R 112-199“
Wiederholungmindestens alle 12 Monate

Anwendungsbereiche:

  • Hochregallager
  • Staplerlager
  • Gerüstbau
  • Schacht und Grube
  • Silo
  • Baukran

Wir beraten Sie gern!

Rufen Sie uns an: in einem persönlichen Gespräch und vor Ort ermitteln wir gerne Ihren individuellen Schulungsbedarf. 

Offene Termine im Schulungszentrum

TerminArt der SchulungOrt
individuell1-tägige Erstschulung für bis zu 6 Personen nach DGUV Regel 112-198Vertical Area OWL
oder bei Ihnen vor Ort
individuell2-tägige Erstschulung nach DGUV Regel 112-198/112-199 für bis zu 6 PersonenVertical Area OWL
oder bei Ihnen vor Ort
individuell2-tägige Schulung für den Bereich “Confined Space” nach DGUV Regel 113-004 für bis zu 6 PersonenVertical Area OWL
oder bei Ihnen vor Ort
individuell3-tägige Ausbildung zum PSAgA-Sachverständigen nach DGUV Grundsatz 312-906 für bis zu 6 PersonenVertical Area OWL
oder bei Ihnen vor Ort
individuell1-tägige Wiederholungsschulung nach DGUV Regel 112-198 für bis zu 6 PersonenVertical Area OWL
oder bei Ihnen vor Ort
individuell1-tägige Wiederholungsschulung nach DGUV Regel 112-198/112-199 für bis zu 6 PersonenVertical Area OWL
oder bei Ihnen vor Ort
24.11.2026Öffentliche Schulung: 1-tägige Wiederholungsschulung nach DGUV Regel 112-198/112-199Vertical Area OWL
01.12.2026Öffentliche Schulung: 1-tägige Wiederholungsschulung nach DGUV Regel 113-004Vertical Area OWL
02.12.2026Öffentliche Schulung: 1-tägige Wiederholungsschulung nach DGUV Regel 112-198/112-199Vertical Area OWL
03.12.-04.12.2026Öffentliche Schulung: 2-tägige Erstschulung nach DGUV Regel 112-198/112-199Vertical Area OWL
08.12.-10.12.2026Öffentliche Schulung: 3-tägige Erstschulung zum PSAgA-Sachverständigen nach DGUV Grundsatz 312-906Vertical Area OWL
19.01.-20.01.2027Öffentliche Schulung: 2-tägige Erstschulung nach DGUV Regel 112-198/112-199Vertical Area OWL
26.01.2027Öffentliche Schulung: 1-tägige Wiederholungsschulung nach DGUV Regel 112-198/112-199Vertical Area OWL
11.02.-12.02.2027Öffentliche Schulung: 2-tägige Erstschulung nach DGUV Regel 112-198/112-199Vertical Area OWL
16.02.2027Öffentliche Schulung: 1-tägige Wiederholungsschulung nach DGUV Regel 112-198/112-199Vertical Area OWL
11.03.2027Öffentliche Schulung: 1-tägige Wiederholungsschulung nach DGUV Regel 112-198/112-199Vertical Area OWL
16.03.-17.03.2027Öffentliche Schulung: 2-tägige Erstschulung nach DGUV Regel 112-198/112-199Vertical Area OWL
07.04.-08.04.2027Öffentliche Schulung: 2-tägige Erstschulung nach DGUV Regel 112-198/112-199Vertical Area OWL
13.04.2027Öffentliche Schulung: 1-tägige Wiederholungsschulung nach DGUV Regel 112-198/112-199Vertical Area OWL
04.05.2027Öffentliche Schulung: 1-tägige Wiederholungsschulung nach DGUV Regel 112-198/112-199Vertical Area OWL
11.05.-12.05.2027Öffentliche Schulung: 2-tägige Erstschulung nach DGUV Regel 112-198/112-199Vertical Area OWL

Was ist eine Rettungsschulung nach DGUV Regel 112-199?

Die Rettungsschulung nach DGUV Regel 112-199 vermittelt das Wissen und die praktischen Fähigkeiten, um eine verunfallte Person mit geeigneter Rettungsausrüstung aus einer Absturzsituation zu befreien. Grundlage ist die DGUV Regel 112-199 „Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten“ in der Ausgabe vom Juli 2022. Diese Ausgabe hat die Gefährdungsbeurteilung komplett überarbeitet und die Kapitel Rettungssysteme, Rettungskonzept und Beispiele für Rettungsverfahren neu aufgenommen.

Die Regel setzt dort an, wo die DGUV Regel 112-198 endet: Die 112-198 regelt, wie ein Absturz verhindert oder aufgefangen wird. Die 112-199 regelt, wie eine aufgefangene oder anderweitig hilflose Person anschließend gerettet wird. Typische Situationen sind ein Sturz in ein Auffangsystem, ein medizinischer Notfall am hoch gelegenen Arbeitsplatz oder eine hilflose Person in einem Schacht, Behälter oder Silo.

Eine einzige Rettungsmethode für alle Arbeitsplätze gibt es nicht. Wer auf einem Flachdach arbeitet, braucht ein anderes Rettungsverfahren als jemand, der Steigleitern, Masten oder Windenergieanlagen begeht. Deshalb wird jede Schulung auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und das betriebliche Rettungskonzept abgestimmt.


Warum ist eine Rettungsschulung bei Arbeiten mit Absturzgefahr so wichtig?

Ein Auffanggurt fängt einen Sturz auf, beendet den Notfall aber nicht. Die aufgefangene Person kann verletzt, bewusstlos oder unfähig sein, sich selbst zu befreien. Längeres bewegungsloses Hängen im Gurt belastet den Kreislauf und kann zu einem Hängetrauma (orthostatischer Schock) führen. Die DGUV fordert deshalb, nach einem aufgefangenen Absturz die Rettung unverzüglich einzuleiten.

Absturzsicherung und Rettung erfüllen damit zwei unterschiedliche Aufgaben:

Ein Rettungsgerät im Lager macht einen Betrieb so wenig sicher wie ein Feuerlöscher, den niemand bedienen kann. Unter Stress werden Kommunikation und Handgriffe schwieriger. Wer die Rettung bereits praktisch geübt hat, kennt seine Aufgabe, weiß, wo die Ausrüstung liegt, und handelt strukturiert. Hinzu kommt: Auch die Retter selbst sind absturzgefährdet und müssen nach DGUV 112-198 gesichert sein.


Ist eine Rettungsschulung nach DGUV 112-199 Pflicht?

Ja. Werden im Betrieb persönliche Absturzschutzausrüstungen PSAgA eingesetzt, müssen alle Beteiligten vor der ersten Benutzung und danach mindestens alle zwölf Monate unterwiesen werden. Diese Pflicht ergibt sich aus § 4 DGUV Vorschrift 1, § 12 Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung. Die DGUV Regel 112-199 konkretisiert sie: Die Sicherheitsschulung/Unterweisung muss anhand des festgelegten Rettungskonzepts erfolgen, und zwar theoretisch und mit praktischen Übungen.

Eine allgemeine Sicherheitsunterweisung ohne Praxisteil erfüllt diese Anforderung nicht. Welche Schulung konkret nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass ein Rettungskonzept, die passende Ausrüstung und geeignete, geübte Personen vorhanden sind. Zusätzlich verlangt die DGUV eine Betriebsanweisung zu den festgelegten Rettungsmaßnahmen.


Welche Inhalte hat eine Rettungsschulung nach DGUV 112-199?

Eine Rettungsschulung verbindet Theorie, Rettungsplanung und praktisches Training mit der Ausrüstung, die im Betrieb tatsächlich eingesetzt wird.

Theoretische Inhalte

  • Gesetzliche Grundlagen: DGUV Regel 112-199, DGUV Vorschrift 1, ArbSchG, BetrSichV, TRBS 2121 Teil 3
  • Arten von Rettungsausrüstung, ihre Funktion und ihre Grenzen
  • Anschlagmöglichkeiten, Sicherungsmaßnahmen und Kantenschutz
  • Sichtprüfung vor Benutzung, Lagerung, Wartung und Pflege
  • Auswahl der passenden Rettungstechnik
  • Hängetrauma: Folgen eines Sturzes, Vorbeugung und Verzögerungsmaßnahmen
  • Erste Hilfe und Übergabe an den Rettungsdienst

Praktische Inhalte

  • Nutzerkontrolle und Anpassen der Ausrüstung
  • Eigensicherung des Retters und Zugang zum Gefahrenbereich
  • Aktive Rettung (begleitende Rettung) und passive Rettung (Abseilen der verunfallten Person)
  • Rettung aus vertikalen Strukturen wie z.B. Steigleitern und Masten
  • Rettung aus horizontalen Strukturen wie z.B. Plattformen und Maschinenhäusern
  • Evakuierung aus hoch gelegenen Arbeitsplätzen
  • Anwendung von Abseilgeräten nach DIN EN 341 und Rettungshubgeräten nach DIN EN 1496

Rettungskonzept und Gefährdungsbeurteilung: Wie wird die Rettung geplant?

Ein Rettungskonzept wird vor Beginn der Arbeiten erstellt, nicht erst nach einem Unfall. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes. Die DGUV Regel 112-199 verlangt zu prüfen, ob das gewählte Rettungssystem eine Rettung in angemessener Zeit ermöglicht, ergonomisch geeignet ist und zu den Bedingungen vor Ort passt, etwa zu Kanten, Witterung und räumlichen Gegebenheiten.

Ein vollständiges Rettungskonzept beantwortet mindestens diese Fragen:

  1. Welche Notfallsituationen können an diesem Arbeitsplatz auftreten?
  2. Wie ist die verunfallte Person erreichbar?
  3. Welches Rettungsverfahren und welche Ausrüstung werden eingesetzt?
  4. Wo befinden sich Rettungsmittel und Anschlageinrichtungen?
  5. Wer alarmiert den Rettungsdienst, und wer führt die Rettung durch?
  6. Wie wird die gerettete Person an den Rettungsdienst übergeben?

Die DGUV Regel 112-199 enthält seit 2022 einen Anhang mit einem Muster-Rettungskonzept.


Aktive und passive Rettung: Was ist der Unterschied?

Die DGUV Regel 112-199 unterscheidet aktive und passive Rettungsverfahren. Welches Verfahren geeignet ist, hängt von den Bedingungen am Einsatzort ab.

 Passive RettungAktive Rettung
PrinzipVerunfallte Person wird aus sicherer Position abgelassen oder angehobenRetter begibt sich zur verunfallten Person und begleitet sie
Typische SituationPerson hängt frei und ist von oben oder unten erreichbarPerson muss erst erreicht oder aus einem System gelöst werden
BeispielAbseilen einer Person nach Sturz ins AuffangsystemRettung aus einer Steigschutzeinrichtung

Wie läuft das praktische Rettungstraining ab?

Das Herzstück jeder Rettungsschulung sind die praktischen Übungen. Die Teilnehmenden legen die Ausrüstung selbst an, kontrollieren sie, bauen Rettungsgeräte auf und führen die Rettung durch. Ein typisches Szenario: Eine Person hängt nach einem simulierten Sturz im System und wird kontrolliert abgelassen oder angehoben. Je nach Einsatzbereich kommen Rettungen über Kanten, aus Steigsystemen oder aus Schächten hinzu.

Die Teilnehmenden üben beide Rollen: Retter und zu rettende Person. Wer selbst im Gurt gehangen hat, versteht den Ablauf deutlich besser. Typische Fehler werden direkt erkannt und korrigiert, zum Beispiel falsch eingelegte Seile, ungeeignete Anschlagpunkte, eine fehlende Eigensicherung oder ein ungünstig positioniertes Rettungsgerät.

Gute Rettungstechniken sind einfach, sicher und wiederholbar. Ziel ist nicht, komplizierte Techniken auswendig zu lernen, sondern im Ernstfall einen klaren Plan zu haben und ihn umsetzen zu können.


Für wen ist eine Rettungsschulung nach DGUV 112-199 geeignet?

Die Rettungsschulung richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nutzen und bei denen eine Rettung mit Rettungssystemen erforderlich werden kann. Typische Einsatzbereiche sind:

Nach DGUV Regel 112-199 dürfen nur Personen mit Rettungsaufgaben beauftragt werden, die körperlich und geistig geeignet sind.


Rettungsschulung bei Klettergreif: Ablauf, Dauer und Termine

Klettergreif ist Trainingsanbieter und anerkannter Ausbildungs- und Schulungsbetrieb. Die Trainer sind zertifizierte Sicherheitsmanager, FSBS ausgebildete Industriekletterer und Höhenretter.

Ablauf: Am Anfang stehen Gefährdungen und organisatorische Grundlagen. Danach lernen die Teilnehmenden die Rettungssysteme kennen und trainieren die Rettungsverfahren praktisch. Das Prinzip: verstehen, vorbereiten, anwenden, wiederholen.

Öffentliche Termine und individuelle Schulungen finden Sie in der Terminübersicht unten. Den konkreten Schulungsbedarf ermitteln wir gern im persönlichen Gespräch oder vor Ort: Tel. 05232 69992 22, info@klettergreif.com.


Wie oft muss die Rettungsschulung wiederholt werden?

Die Rettungsschulung muss vor der ersten Benutzung und danach nach Bedarf, mindestens aber alle zwölf Monate wiederholt werden. Das legt die DGUV Regel 112-199 unter Verweis auf § 4 DGUV Vorschrift 1 fest. Für die Durchführung verweist sie auf den DGUV Grundsatz 312-001, der Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten beschreibt.

Die zwölf Monate sind ein Mindeststandard, kein Zielwert. Die DGUV empfiehlt, Rettungsübungen bei Bedarf häufiger und unter annähernd realen Bedingungen durchzuführen. Früher nötig wird eine Unterweisung außerdem bei:


DGUV Regel 112-198 und 112-199 im Vergleich

Kurz gesagt: DGUV 112-198 regelt den Absturzschutz, DGUV 112-199 die Rettung. In der Praxis gehören beide zusammen, denn wer eine Auffangsicherung einsetzt, muss vorher planen, wie eine aufgefangene Person gerettet wird.

ThemaDGUV Regel 112-198DGUV Regel 112-199
TitelBenutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen AbsturzBenutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten
Aktuelle AusgabeSeptember 2019Juli 2022
SchwerpunktSchutz gegen AbsturzRettung aus Höhen und Tiefen
ZielAbsturz verhindern oder sicher auffangenVerunfallte oder hilflose Personen sicher retten
Typische AusrüstungAuffanggurt, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgerät, AnschlageinrichtungRettungsgurt, Rettungsschlaufe, Abseilgerät, Rettungshubgerät
Typische SituationArbeiten auf Dächern, Masten, Gerüsten oder AnlagenPerson hängt nach Sturz im Auffanggurt oder ist anderweitig hilflos
GefährdungsbeurteilungGrundlage für die Auswahl der PSAgAGrundlage für Rettungssystem und Rettungsverfahren
Unterweisungvor erster Benutzung, dann mind. alle 12 Monate, mit Praxisübungenvor erster Benutzung, dann mind. alle 12 Monate, mit Praxisübungen

Häufige Fragen (FAQ) zur Rettungsschulung nach DGUV Regel 112-199

Ist eine Rettungsschulung nach DGUV 112-199 Pflicht?

Ja, sobald im Betrieb persönliche Absturzschutzausrüstungen PSAgA eingesetzt werden. Die Beschäftigten müssen vor der ersten Benutzung und danach mindestens alle zwölf Monate unterwiesen werden, und zwar anhand des Rettungskonzepts in Theorie und mit praktischen Übungen. Rechtsgrundlagen sind § 4 DGUV Vorschrift 1, § 12 Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung; die DGUV Regel 112-199 konkretisiert die Anforderungen. Eine reine Sicherheitsunterweisung ohne Praxisteil reicht nicht aus.

Wie oft muss die Unterweisung nach DGUV 112-199 wiederholt werden?

Mindestens alle zwölf Monate sowie zusätzlich bei Bedarf. Ein früherer Bedarf entsteht zum Beispiel bei neuen Rettungsgeräten, geänderten Arbeitsverfahren oder neuen Gefährdungen. Weil Rettungen im Alltag selten vorkommen, gehen Handgriffe schnell verloren. Die DGUV empfiehlt deshalb, Rettungsübungen gegebenenfalls in kürzeren Abständen und unter annähernd realen Bedingungen zu wiederholen.

Was ist der Unterschied zwischen DGUV 112-198 und DGUV 112-199?

Die DGUV Regel 112-198 behandelt die Auswahl und Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, also Auffanggurte, Verbindungsmittel und Anschlageinrichtungen. Die DGUV Regel 112-199 behandelt die Rettung einer Person, die trotz dieser Schutzmaßnahmen aufgefangen wurde oder hilflos ist. Vereinfacht: 112-198 schützt vor dem Absturz, 112-199 regelt die Rettung danach. Die PSAgA-Schulung nach 112-198 ist Voraussetzung für die Rettungsschulung.

Reicht es aus, im Notfall die Feuerwehr zu rufen?

Nein. Der bloße Hinweis „Im Notfall rufen wir die Feuerwehr“ reicht nach DGUV Regel 112-199 ausdrücklich nicht aus. Externe Rettungskräfte können Teil des Rettungskonzepts sein, müssen dann aber vor Beginn der Arbeiten eingebunden werden, inklusive örtlicher Besonderheiten, Ansprechpartner und Kontaktwege. Der Grund: Eine Person im Auffanggurt muss unverzüglich gerettet werden. Oft ist das nur möglich, wenn Beschäftigte vor Ort die Rettung selbst durchführen.

Welche Ausrüstung wird bei einer Rettungsschulung eingesetzt?

Eingesetzt werden Auffang- und Rettungsgurte, Rettungsschlaufen, Verbindungselemente, Seile, Abseilgeräte nach DIN EN 341, Rettungshubgeräte nach DIN EN 1496 und Anschlageinrichtungen. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt vom Arbeitsplatz und vom Rettungsverfahren ab. Idealerweise wird mit genau der Ausrüstung trainiert, die später im Betrieb eingesetzt wird.

Wie lange dauert eine Rettungsschulung nach DGUV 112-199?

Bei Klettergreif dauert die Rettungsschulung einen Tag mit ca. 8 Stunden. In Kombination mit der PSAgA-Grundschulung nach DGUV 112-198 sind es zwei Tage. Die jährliche Wiederholungsschulung nach DGUV 112-198/112-199 dauert einen Tag.

Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme?

Teilnehmende benötigen ein gültiges Zertifikat in der Anwendung von PSAgA nach DGUV Regel 112-198, müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen Tauglichkeitsnachweis vorlegen. Nach DGUV Regel 112-199 dürfen nur körperlich und geistig geeignete Personen mit Rettungsaufgaben betraut werden.


Quellen