Allgemeine Geschäftsbedingungen
Klettergreif GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Klettergreif GmbH
§ 1 Angebote der Klettergreif GmbH
Schriftlich verfasste Angebote behalten, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde, 14 Tage ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebotes.
§ 2 Stornierung von Schulungen
(1) Schriftlich bestätigte Schulungstermine können vom Auftraggeber nicht kostenfrei storniert werden.
(2) Bei Absagen hat der Auftraggeber mindestens eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Auftragssumme zu tragen. Die Auftragssumme richtet sich nach dem Auftragswert des über das Buchungsformular bestätigten Angebotes.
(3) Bei Absagen kürzer als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr von 60% der Auftragssumme zu tragen.
(4) Bei Absagen kürzer als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Auftraggeber 80% der vereinbarten Auftragssumme zu tragen; bei Absagen kürzer als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 90% der vereinbarten Auftragssumme. In beiden Fällen richtet sich die Auftragssumme nach der im Angebot festgehaltenen Mindestteilnehmerzahl, so diese nicht vorliegt nach der auf dem Buchungsformular oder der Rechnung angegebenen Teilnehmerzahl.
(5) Bei Nichterscheinen oder Absage am Programmtag berechnet die Klettergreif GmbH die volle Veranstaltungsgebühr.
(6) Anfallende Stornogebühren von Hotels oder anderen gebuchten Fremdleistungen gehen, unabhängig vom Termin der Absage, zu Lasten des Auftraggebers. Der Veranstalter wird sich um eine kostenfreie bzw. kostengünstige Stornierung dieser bereits gebuchten Vorleistungen bemühen.
(7) Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
(8) Sind die Leistungen der Klettergreif GmbH nicht entsprechend der Vereinbarung, muss der Teilnehmer etwaige Ansprüche auf Minderung des Vergütungsanspruchs unverzüglich – spätestens binnen 3 Tage nach Beendigung der gebuchten Veranstaltung – schriftlich unter Angabe von Gründen geltend machen. Nach Ablauf der Frist von 3 Tagen entfallen solche Ansprüche.
§ 3 Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Sofern vom Auftragnehmer keine andere Frist bestimmt wurde, sind Rechnungen binnen 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig und zahlbar.
(2) Die Zahlungen erfolgen für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Preise der Klettergreif GmbH verstehen sich zuzüglich etwaiger Reisekosten (wie im Angebot ausgewiesen) sowie der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart. § 2 Abs. 6 dieser AGB gilt für evtl. Reisekosten der Klettergreif GmbH entsprechend.
(3) Geht der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des unter § 3 Punkt (1) bestimmten Zeitraums ein, so gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, spätestens jedoch mit Zugang einer Zahlungserinnerung, Mahnung oder hilfsweise spätestens 30 Tage nach dem Rechnungsdatum.
(4) Wird die Zahlungsfrist vom Auftragnehmer durch ein Kalenderdatum bestimmt, so gerät der Auftraggeber auch ohne Zahlungserinnerung oder Mahnung ab dem Tag in Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt.
(5) Die Klettergreif GmbH ist für den Fall des Zahlungsverzuges berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Bei Verträgen zwischen Unternehmen werden Verzugszinsen i. H. v. 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB fällig. Dem Auftraggeber entstehen weitere Gebühren, wenn er der schriftlichen Aufforderung, offene Rechnungen zu begleichen, nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt. Im Falle einer Mahnung werden zusätzlich zum Rechnungsbetrag und den Verzugszinsen gestaffelte Mahngebühren erhoben. Diese betragen für die erste Mahnung Euro 2,--, für die zweite Mahnung Euro 7,50 und für die dritte Mahnung Euro 25,--. Falls uns ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Klettergreif GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.
(6) Die Klettergreif GmbH ist ebenfalls berechtigt, auch entgegen anderer Bestimmungen des Vertragspartners dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Klettergreif GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
§ 4 Änderung des Leistungsumfangs
(1) Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Die personelle Besetzung kann unter Wahrung des Schulungscharakters geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
(2) Bei Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung. Die Klettergreif GmbH bemüht sich unter diesen Umständen um ein Ausweichprogramm.
§ 5 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
(1) Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
(2) Die Vertragspartner werden personenbezogen Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraulich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen.
(3) Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
§ 6 Urheberrechte
Alle Seminarunterlagen und elektronische Medien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 7 Mitwirkungspflicht
Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen. Dies gilt insbesondere für das rechtzeitige Anzeigen körperlicher Beeinträchtigungen durch die Teilnehmer der Veranstaltung.
§ 8 Haftung
(1) Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissenstand vorbereitet und durchgeführt. Für den erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
(2) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Teilnehmer den Anforderungen einer Sicherheitsschulung gewachsen sein müssen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche Gesundheit selbst die Verantwortung.
(3) Die Teilnehmer werden von der Klettergreif GmbH über alle bestehenden Risiken aufgeklärt und somit erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht, Geltungsbereich
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Detmold.
(2) Für Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen der Klettergreif GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Diese AGB gelten für den Bereich der Höhensicherheitstechnik und entsprechend für den Bereich der ggf. beauftragten Bau- und Montagetätigkeit.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
§ 11 Haftungsausschluss für Schulungen und Anwendungen im Bereich Höhenarbeit
- Geltungsbereich: Dieser Haftungsausschluss gilt für alle von uns durchgeführten Schulungen, Trainings, Unterweisungen und praktischen Anwendungen im Bereich der Höhenarbeit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arbeiten mit Absturzgefahr, Seilzugangstechnik, Gerüstbau, Hubarbeitsbühnen und persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
- Teilnahmevoraussetzung: Die Teilnahme an unseren Schulungen und Anwendungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Teilnehmende bestätigen mit ihrer Anmeldung, dass sie:
- körperlich und geistig in der Lage sind, an Höhenarbeiten teilzunehmen,
- keine gesundheitlichen Einschränkungen haben, die die Sicherheit gefährden könnten,
- die erforderliche persönliche Schutzausrüstung mitbringen oder von uns gestellt bekommen,
- die Sicherheitsanweisungen und Weisungen der Ausbilder jederzeit befolge
- Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für:
- Verletzungen, Unfälle oder gesundheitliche Schäden, die durch Missachtung von Sicherheitsanweisungen, unsachgemäße Anwendung von Ausrüstung oder fahrlässiges Verhalten entstehen,
- Schäden an persönlichem Eigentum der Teilnehmenden,
- mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden, die aus der Teilnahme an der Schulung oder Anwendung resultieren.
- Eigenverantwortung: Die Teilnehmenden handeln während der Schulung und Anwendung eigenverantwortlich. Sie sind verpflichtet, sich jederzeit sicherheitsgerecht zu verhalten und bei Unsicherheiten Rücksprache mit dem Ausbilder zu halten.
- Versicherungsschutz: Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden bzw. deren Arbeitgeber, für ausreichenden Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen. Wir empfehlen ausdrücklich, den bestehenden Versicherungsschutz vor Teilnahme zu prüfen.
- Ausschluss von der Teilnahme: Wir behalten uns das Recht vor, Personen von der Schulung oder Anwendung auszuschließen, wenn sie gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen oder durch ihr Verhalten sich oder andere gefährden.
Stand 01.01.2026
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AGB Klettergreif